MiCA: Europa braucht kompetente Krypto-Experten!

Eine europäische Regulierungsbehörde hat im Rahmen der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) spezifische Richtlinien zur Kompetenz des im Kryptosektor tätigen Personals vorgeschlagen. Dieser Vorschlag unterstreicht die wachsende Bedeutung der Professionalisierung des Sektors und des Anlegerschutzes. In diesem Artikel werden die Einzelheiten dieser Richtlinien, die erwarteten Fähigkeiten und die Auswirkungen auf in Europa tätige Kryptounternehmen untersucht.

MiCA: Auf dem Weg zu einer Professionalisierung des Kryptosektors

Ziel der MiCA-Verordnung ist es, einen harmonisierten Rechtsrahmen für Kryptowährungen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Ein entscheidender Aspekt dieser Regelung ist die Anforderung an die entsprechenden Qualifikationen des in Kryptounternehmen tätigen Personals. Die von der europäischen Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Richtlinien legen die erforderlichen Mindestkompetenzen fest und decken Bereiche wie Kenntnisse über Blockchain-Technologien, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Risikomanagement und Anlegerschutz ab.

Ziel dieser Anforderungen ist es, sicherzustellen, dass das Personal von Krypto-Unternehmen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um seine Aufgaben verantwortungsbewusst und professionell wahrzunehmen. Dadurch wird das Risiko von Betrug, Marktmanipulation und Misswirtschaft der Anlegergelder verringert. Durch die Stärkung der Professionalisierung des Sektors möchte MiCA das Vertrauen der Anleger erhöhen und die nachhaltige Entwicklung des Kryptowährungsmarktes in Europa fördern.

Schlüsselkompetenzen und Auswirkungen für Kryptounternehmen

Die vorgeschlagenen Richtlinien betonen mehrere Schlüsselkompetenzen für Mitarbeiter von Kryptounternehmen. Hierzu gehören fundierte Kenntnisse über Blockchain-Technologien, Kryptowährungen und Kryptomärkte. Darüber hinaus ist es wichtig, die rechtlichen und regulatorischen Aspekte im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu beherrschen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO).

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über Kenntnisse im Risikomanagement, in der Cybersicherheit und in der Kundenkommunikation verfügen. Kryptounternehmen müssen Schulungs- und Zertifizierungsprogramme einführen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Sie müssen den Aufsichtsbehörden außerdem nachweisen können, dass sie die von MiCA festgelegten Kompetenzanforderungen erfüllen.

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